die allgemeinen Geschäftsbedingungen des filterVERLAGs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Regelungen

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Die filterVERLAG GmbH & Co KG veranstaltet FACE & FASHION im Brauhaus am Schloss zusammen mit dem Betreiber der Gastronomie. Ein Zutritt an diesem Abend ist nur mit Einlasskarte möglich. 

§ 1 Geltungsbereich, Gegenstand & Abschluss des jeweiligen Vertrages

1. Folgende Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Käufer (Besucher) und dem Verlag.  

2. Es gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen denen durch den Erwerb zugestimmt wird.  

3. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. 

4. Der Veranstalter schließt Verträge nur mit Verbrauchern ab, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

5. Gegenstand des Vertrages ist der Ticketkauf, wodurch die Parteien einen Veranstaltungsvertrag abschließen und der Besucher dadurch ein Besuchsrecht an der Veranstaltung erwirbt.

6. Für (zahlungspflichtig) verwahrte Garderobe wird keine Haftung übernommen, Wertgegenstände sollten entfernt werden.

7. Der Besucher kann über den Ticketservice IO-Ticket der hier eingebunden ist, Tickets erwerben. 

Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Besucher aus, sobald er die Schaltfläche „Jetzt bezahlen“ (oder eine Schaltfläche mit ähnlicher Formulierung) betätigt hat. Die Annahme des Vertrages zwischen dem Besucher und dem Veranstalter kommt durch Zuteilung und Übersendung der Ticketnummer bzw. des Tickets an den Teilnehmer zustande. 

8. Nach Eingang der vollständigen Bezahlung, erhält der Besucher die Tickets an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse übersandt. Er erhält keine weiteren Tickets per Post o.ä.

§ 2 Abwicklung des Kaufvertrages

1. Die Zahlung des Kaufpreises wird bei Abschluss des Vertrages sofort fällig. Der Besucher kann zwischen verschiedenen Bezahlungsmodalitäten wählen.

2. Bei Rücklastenschriften werden entstehende Zusatzkosten dem Besucher in Rechnung gestellt.

§ 3 Pflichten des Käufers/Besuchers

1. Der Besucher selbst ist für die Aufbewahrung und Mitführung der Tickets zur Veranstaltung verantwortlich.

2. Sollte der Käufer eine Umpersonalisierungen wünschen, richten sich nach den jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ticket i/O GmbH.

3. Auf der Veranstaltung werden zu Werbezwecken (für die Veranstaltung an sich) Fotos, Ton- und Bildtonaufnahmen aufgenommen. Diese dürfen vom Verlag veröffentlicht werden. Sollte der Besucher Fotos von sich finden deren Nutzung er widerspricht, kann er das dem Verlag mitteilen und dieser entfernt die Fotos aus den ihm unterliegenden Kanälen oder lässt die Fotos auf fremden Kanälen wieder entfernen soweit möglich. Dies ist jedoch nicht immer umsetzbar (z.B. wayback-machine USA o.ä.). Eine Haftung seitens des Verlags entsteht daraus nicht. 

überprüfen und sich rechtskonform zu verhalten.

§ 4 Änderungen, Absage, Stornierung durch den Veranstalter

1.Inhalt, Ablauf und Ort der Veranstaltung können vom Verlag kurzfristig geändert werden. Der Verlag wird - soweit möglich - für gleichwertigen Ersatz sorgen. Hieraus ergibt sich für den Besucher kein Recht zum Rücktritt und/oder zur Stornierung, solange der Gesamtcharakter von Face & Fashion gewahrt bleibt.

2. Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich auf der Website bekannt gegeben 

3. Der Veranstalter ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Pandemien, Epidemien, Arbeitskampfmaßnahmen (auch in Drittbetrieben) sowie auch behördliche Maßnahmen. Bei Absage durch den Verlag werden bereits bezahlte Gebühren erstattet - weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

4. Es gelten vor Ort die Anweisungen des Ordnungspersonals, der Mitarbeiter des Verlags und der des Gastronomiebetriebs.

§ 5 Haftung

Bei Schäden haftet der Verlag - außerhalb Vorsatzes - nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Ticketerwerber/Besucher regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten) oder wenn es sich um ein allein vom Verlag zu beherrschendes Risiko handelt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 6 Zutritt 

Der Verlag behält sich das Recht vor, Besuchern den Zutritt aus wichtigem Grund zu verwehren oder den Besucher des Geländes zu verweisen. Als wichtiger Grund gilt u.a. das Mitführen von verbotenen Gegenständen, eine starke Alkoholisierung (o.ä.) oder ein Verhalten gegen die Etikette. Besteht ein wichtiger Grund für die Verweigerung des Einlasses oder zur Verweisung, verliert das Ticket des Besuchers seine Gültigkeit; es gibt keine Erstattung oder Minderung des Kaufpreises.

§ 7 Verbotene Gegenstände/Einlasskontrolle/Nachträgliche Verhinderung

1. Am Veranstaltungsort ist das Mitführen allgemein gefährlicher und/oder gefährdender und/oder verbotener Gegenstände untersagt. 

2. Am Einlass werden Sicherheitskontrollen durch das Ordnungspersonal des Veranstalters durchgeführt. Der Besucher erklärt sich hiermit einverstanden. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. 

3. Eine nachträgliche Verhinderung des Besuchers zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt nicht zur Rückerstattung.

§ 8 Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke

Dem Besucher ist bewusst, dass bei solchen Veranstaltungen eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden besteht. 

§ 9 Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so sollte die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.